Westwerk GmbH & Co. KG
Charlottenstraße 14
52070 Aachen
T +49 241. 51 00 00 42
hallo@westwerk.ac
Geschäftssitz ist Aachen
Amtsgericht Aachen HRA 8034
USt.IdNr. DE281594214
Geschäftsführende Gesellschafter
Dominik Knipprath, Philip Westphal
Persönlich haftende Gesellschafterin
WESTWERK KW GmbH
Geschäftssitz ist Aachen
Amtsgericht Aachen HRB 17209
Geschäftsführer der Westwerk KW GmbH
Dominik Knipprath, Philip Westphal
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ist Dominik Knipprath / Westwerk GmbH & Co. KG
Charlottenstraße 14
52070 Aachen
T +49 241. 51 00 00 42
hallo@westwerk.ac
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Westwerk GmbH & Co. KG
Stand 26.07.2017
Anschrift
Westwerk GmbH & Co. KG
Charlottenstraße 14
52070 Aachen
Geltungsbereich
Im Rahmen mit WESTWERK GmbH & Co. KG, im nachfolgenden „WESTWERK“ genannt, abgeschlossener Verträge werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Vertragsbestandteil. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für in Zukunft folgende Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie durch ein Schriftstück oder einen persistenten Datenträger, z.B. Brief oder per E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen an den Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch WESTWERK.
Allgemeines
Wartungsverträge gelten für 2 Jahre und können bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich die Vertragslaufzeit um 1 Jahr.
Auftragserteilung
Ein Vertragsangebot (Auftrag) des Kunden wird durch WESTWERK schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt ohne die Auftragsbestätigung durch WESTWERK nicht zustande.
Die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen sind WESTWERK in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Dateien, Texte und Bilder können per Email oder auf einem gängigen Speichermedium übergeben werden. Handschriftliche Manuskripte werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung zur Durchführung des Auftrages von WESTWERK angenommen. Soweit zur Durchführung des Auftrages weitere Unterlagen notwendig sind (Grafiken, Statistiken, Glossare, Inventarlisten, etc.), sind auch diese unaufgefordert an WESTWERK zu übergeben. Der Kunde hat die notwendigen Unterlagen frei von Rechten Dritter an WESTWERK zu übergeben. Die Unterlagen sind bis zu einem zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt und in einer zwischen den Parteien vereinbarten Form (Dateiformat, Größe, Qualität) zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde die Unterlagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder in der vereinbarten Form zur Verfügung stellen ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Verstreicht die Gesetze Nachfrist fristlos, so steht WESTWERK das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, wobei bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Arbeiten vom Kunden im vollen Umfang zu bezahlen sind.
Leistungsumfang
Die von WESTWERK zu erbringende Leistung bezieht sich auf den durch die Bestätigung angenommenen Auftrag. Änderungen des Auftragsinhaltes sind unabhängig von Ihrer Art gegenüber WESTWERK anzuzeigen und müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
Es steht WESTWERK frei, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten Dritter zu bedienen. Die Auswahl der von WESTWERK beauftragten Dienstleister erfolgt unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Durch die Erteilung eines Auftrages an WESTWERK entstehen keine vertraglichen Verbindungen zwischen dem Kunden und dem von WESTWERK beauftragten Dienstleister.
Der Auftrag wird dem Kunden nach erfolgter Bearbeitung in Form eines gängigen Dateiformates per Email zurück übermittelt, soweit der Kunde über eine gültig Emailadresse verfügt. Andernfalls übermittelt WESTWERK den Auftrag in einem gängigen Dateiformat auf einem gängigen Speichermedium. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Übermittlung besteht nicht. Eine Übersendung des bearbeiteten Auftrages in Papierform erfolgt nicht.
Lieferfrist
WESTWERK vereinbart mit dem Kunden einen Fertigstellungstermin. Kann WESTWERK den Fertigstellungstermin nicht einhalten, so ist ihr vom Kunden eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu gewähren. Verstreicht die gesetzte Nachfrist fristlos, so steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Soweit der Kunde auf die Übergabe der Auftragsbearbeitung zu einem bestimmten Termin angewiesen ist, hat er WESTWERK hierauf bei der Auftragserteilung schriftlich hinzuweisen.
Die Einhaltung der Lieferfristen ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Eigenlieferanten ab und scheitert diese Selbstbelieferung aus Gründen, die nicht durch WESTWERK zu verantwortet ist, so ist WESTWERK zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde in einem solchen Falle nicht zu.
Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und WESTWERK dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Krieg, Epidemien, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko von WESTWERK zuzurechnen sind. Der Kunde wird in solchen o.ä. Fällen unverzüglich über die unmögliche Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet.
Ersatzlieferungen sind zugelassen, wenn ein Artikel nicht lieferbar ist. WESTWERK sendet dann eine qualitativ und preislich äquivalente Ware als Substitut zu (Ersatzartikel). Bei Ablehnung kann ein Ersatzartikel porto- und verpackungsfrei zurückgegeben werden.
Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von WESTWERK angefertigten Werke, wie Netzpläne, Dokumentationen, Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Ideen, Layouts etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von §2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht explizit im §2 UrhG genannt sind.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
WESTWERK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
Belegexemplare dürfen von WESTWERK frei genutzt werden.
WESTWERK hat das Recht, das Werk bzw. die Dienstleistung als Referenz anzugeben und gegebenenfalls auch auf der Webseite von WESTWERK zu Referenz zwecken aufzuführen.
Vergütung / Zahlungsbedingungen
Die Vergütung wird in Euro berechnet, wenn nicht bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wird.
Die jeweils geltende Mehrwertsteuer ist in den von uns genannten Preisen nicht inbegriffen und wird gesondert berechnet.
Die in den Angeboten und Rechnungen genannten Preise sind bei Lieferung sofort zahlbar ohne Abzug. Die Vergütung ist bei erbrachter Leistung fällig. Unsere Angebote sind freibleibend.
Befindet sich der Kunde bei Rechnungszahlungen nach 7 Tagen im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zahlen, falls WESTWERK keinen höheren Schaden nachweisen kann. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich. Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages sind bis 15 % zulässig. Erforderliche Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
Zahlungen haben per Überweisung an das in der Rechnung genannte Konto, unter Angabe der Rechnungsnummer, zu erfolgen und gelten erst mit Gutschrift auf diesem Konto als geleistet.
WESTWERK behält sich vor, Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Auftragsfertigstellung in Rechnung zu stellen.
Soweit der Kunde den Auftragsgegenstand nach der Bestätigung durch WESTWERK abändert, umgestaltet, ergänzt oder WESTWERK in sonstiger Weise auf Wunsch des Kunden Mehraufwand entsteht, behält sich WESTWERK das Recht vor, die Vergütung entsprechend anzupassen.
Mängelansprüche Waren
Mängelansprüche Waren Mängel an Waren, die von WESTWERK zu vertreten sind, werden durch diese unentgeltlich beseitigt. Für die Nachbesserung ist WESTWERK durch den Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn die Mängel auch nach zweimaliger Nachbesserung nicht behoben werden können. Schlägt die Nachbesserung fehl, steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu. Beruht die Mangelhaftigkeit der Ware auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, stehen diesem Nachbesserungsansprüche nicht zu.
Offensichtliche Mängel der Ware sind WESTWERK – auch im nicht-kaufmännischen Bereich – unverzüglich nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Bei Mängeln, deren Vorhandensein nicht offensichtlich ist, ist der Rügepflicht unverzüglich nach Entdeckung des Mangels nachzukommen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 des BGB der Bundesrepublik Deutschland, so gilt die entsprechende gesetzliche Verjährungsfrist.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Haftung
WESTWERK haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine Haftung für Leistungsausfälle und -verzögerungen ist im Falle höherer Gewalt ebenso ausgeschlossen wie für Umstände, die WESTWERK nicht zu vertreten hat.
Garantie
Ergänzend Garantiebestimmungen gelten für alle Waren, soweit diese mit solchen vom Hersteller versehen worden sind. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende unselbständige Garantie wird nicht gewährt.
Wenn durch WESTWERK keine Mängel an Waren festgestellt wurden konnte, werden diese unfrei an den Kunden zurückgesandt.
Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.
Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe.
Rückgaberecht
Kunden von WESTWERK wird ein Rückgaberecht gewährt wenn der Wert der Bestellung den Wert von 50 Euro übersteigt. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht werden. Die Rücksendefrist beginnt ab dem Erhalt der Ware.
Die Ware muss zurückgesandt werden an: WESTWERK GmbH & Co. KG, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen
Unfrei gesendete Waren werden nicht angenommen.
Die Ware muss sich in neuwertigem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung, etc.). Hat der Kunde eine Verschlechterung des Zustandes der Ware zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; die § 351 bis § 353 BGB sind nicht anzuwenden. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. In diesen Fällen haftet der Kunde nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von der Rücknahme ausgenommen sind Waren oder Artikel, die speziell für den Kunden angefertigt wurden, sowie Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden ist. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht.
Der Kunde ist zur Minderung des Preises, Aufrechnung oder Zurückhaltung nur berechtigt wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Softwareprodukte
Beim Kauf eines Softwareprodukts erwirbt der Kunde ein Produkt gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers und erkennt diese mit der ersten Nutzung des Softwareproduktes an.
Das erworbene Softwareprodukt bleibt geistiges Eigentum des Herstellers. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.
Haftung, Datenschutz und Geheimhaltung
WESTWERK haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber stellt WESTWERK von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen WESTWERK stellen, die wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag bzw. der Vereinbarung die Verantwortung bzw. Haftung trägt.
Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Abmahnung.
Für die wettbewerbs- und kennzeichnerechtliche Zulässigkeit und Eintragungfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet WESTWERK nicht.
WESTWERK übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das bildnerische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Der Versand von Unterlagen bzw. vertraulichen Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, unerheblich auf welche Weise dies geschieht.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und §3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) davon unterrichtet, dass WESTWERK seine Adressdaten, sowie Kontoverbindungen in maschinenlesbarer Form erfasst und diese für sich aus dem Vertrag ergebenen Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Login und Zugriffsdaten für Beweiszwecke und zum reibungslosen Betrieb der Maschinen gespeichert. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die zu erstellenden Inhalte und/oder die Inhalte auf dem evtl. zur Verfügung gestellten Webspeicher rechtlich zulässig sind und nicht in Rechte Dritter eingreift. Er trägt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass die Inhalte nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, pornografischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit oder freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Der Auftraggeber ist selbst für eine endgültige Sicherung der Daten verantwortlich. Kosten für Geschäftsausfälle oder ähnliche Einschränkungen durch den Verlust der Daten des Auftragsgeber werden nicht übernommen und können nicht geltend gemacht werden gegenüber WESTWERK.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Informationen und Unterlagen die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen und der Geschäftsgeheimnisse die aufgrund der gegenständlichen Zusammenarbeit bekannt werden.
Auch nach Ende des Vertrages bleibt die Pflicht zur Geheimhaltung bestehen.
Änderung der AGB
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe widerspricht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Bestandteil des Vertrages geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der ganz oder teilweise ungültigen oder nicht einbezogenen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).